Hebamme Störchlein

AGB

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme

  1. Vertragsentstehung

Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

  1. Widerrufsrecht
  • Mit der Anmeldung für die ambulante Wochenbettbetreuung nehme ich dich definitiv in meine Terminliste auf. Bei einer Absage/Stornierung nach dem Anmeldeverfahren wird eine Gebühr von 100.- erhoben, da der Betreuungszeitraum für dich freigehalten wurde.
  • Vereinbarte Termine für Behandlungen, Sitzungen oder Kurse müssen 24h vorher per SMS oder What’s app abgesagt werden, anderenfalls werden die Leistungen in Rechnung gestellt.
  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungsstellung
4.1.1 Rechnung direkt an Krankenkasse

  • Während der Schwangerschaft werden die Hebammenleistungen zum überwiegenden Teil durch die Grundversicherung gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KVG) gedeckt.
  • Bei einer Risikoschwangerschaft arbeiten Hebamme und Ärztin oder Arzt zusammen. Dazu benötigt es eine ärztliche Anordnung.
  • Weiter übernimmt die Grundversicherung während den ersten 56 Tagen nach der Geburt 10 Hebammenbesuche und beim ersten Kind, einem Kaiserschnitt oder einer Mehrlingsgeburt bis 16 Hebammenbesuche. 
  • Ausserdem vergüten die Krankenkasse während der gesamten Stillzeit drei Stillberatungen.

4.1.2 Rechnung direkt an dich

  • Geburtsvorbereitung/Rückbildung: Nach Kursende erhältst du eine Quittung. Die Krankenkasse (Grundversicherung) beteiligt sich mit einem einmaligen Betrag von CHF 150 an den Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses oder eines Hebammengesprächs. Einige Krankenkassen beteiligen sich auch an den Kosten von Rückbildungskursen.
  • Hebammen sind im Bereitschaftsdienst vor der Geburt und im Wochenbett. Wir können Pikett-, Sonntags- oder Feiertagszulagen sowie Administration/Korrespondenz (Telefonate, Mails, SMS, WhatsApp, Briefe) NICHT über die Grundversicherung abrechnen. Diese Zusatzleistungen werde ich mit dir persönlich besprechen und verrechnen. Zum Teil wird diese Dienstleistung über die Zusatzversicherung abgedeckt.
  • Pikettentschädigung: Die Geburt deines Kindes wird zwischen der 37. und der 42. Schwangerschaftswoche erwartet. In dieser Zeit leiste ich Bereitschaftsdienst, um nach dem Spitalaustritt die Wochenbettbetreuung zu Hause zu übernehmen. Meine Einsätze erfolgen auch kurzfristig und bei dringenden Fragen bin ich auch abends und am Wochenende für Dich erreichbar. Dieser Pikettdienst wird Dir als zusätzliche Hebammenleistung in Rechnung gestellt und wird nicht von der Grundversicherung übernommen.
    Tarife:
    • Betreuung im Wochenbett zu Hause nach einer stationären Spitalgeburt: einmalig CHF 100.–
    • Betreuung im Wochenbett zu Hause nach einer ambulanten Spitalgeburt: einmalig CHF 150.–
  1. Behandlung und Beratung; Mitwirkung der Kundin

5.1 Die Beratung wird von mir als Hebamme professionell, unabhängig und fachkundig vorgenommen. Weise mich auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hin, die eine Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können. Bitte weisen mich lieber auf zu viel als auf zu wenig hin!

5.2 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung. Ich leiste fachkundige Hilfe und berate. Bei Anwendung des Erlernten (bspw. Bindeweisen oder Anlegen von Tragehilfen) handelst du eigenverantwortlich. Ich als Hebamme übernehme keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.

5.3 Ich hafte nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.